Pflege: Zuzahlung für Angehörige
Pflichten von Familienangehörigen

Jeder weiß, dass für Eltern eine Unterhaltspflicht
gegenüber den eigenen Kindern besteht.
gegenüber den eigenen Kindern besteht.
Für Familienangehörige eines Pflege-Bedürftigen
greift diese Regelung umgekehrt aber auch.
greift diese Regelung umgekehrt aber auch.
Dies bedeutet, dass Kinder gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern generell dazu verpflichtet sind, einen Teil des verfügbaren Einkommens hinzu zu steuern, wenn die Rente zur Bestreitung der Pflege- und Lebenshaltungskosten nicht ausreicht.
Am besten (nebenbei auch am kostengünstigsten) wäre es natürlich, wenn alte Menschen ihren Lebensabend und die Pflege in den vertrauten vier Wänden genießen dürfen, doch in der heutigen Zeit ist das nur selten möglich.
Die meisten von uns sind selbst genügend beschäftigt, die eigene Familie finanziell über die Runde zu bringen. Die Zeiten, in denen “der Mann das Geld nach Hause bringt”, sind lange vorbei. In aller Regel müssen heute beide Ehepartner einer Tätigkeit nachgehen, um den Lebensunterhalt für die Familie zu bestreiten.
Sollte also einer oder sogar beide der Elternteile eines Tages im Pflegeheim untergebracht sein müssen oder für eine häusliche Pflege einen Pflegedienst brauchen, so stellt sich neben vielen anderen Fragen natürlich auch die der Kostenfinanzierung für die Pflege.
Die Unterhaltspflicht greift übrigens nicht nur bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern, sondern auch dann, wenn diese aus anderen Gründen das Sozialamt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen und Antworten zur Zuzahlungspflicht in der Pflege …
Wie schnell kann die Pflicht zur Zuzahlung durch Angehörige greifen? Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Zuzahlungspflicht beantworten.
Sind Kinder grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Pflege–Kosten zu übernehmen?
Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung der Pflege–Kosten besteht nur dann, wenn die Eltern aufgrund der Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen gegenüber dem Sozialamt haben und diese in Anspruch nehmen. Sollte die Altersrente
der Eltern zum bestreiten der Pflegekosten ausreichen (was aber nur selten vorkommt),
so hätten Sie keinerlei Pflichten.
der Eltern zum bestreiten der Pflegekosten ausreichen (was aber nur selten vorkommt),
so hätten Sie keinerlei Pflichten.
Bis zu welchem Einkommen müssen Kinder für die Pflege–Kosten der Eltern aufkommen?
Maßgeblich für eine mögliche Unterhaltspflicht ist zunächst das Nettoeinkommen.
Hiervon dürfen noch die Versicherungsbeiträge, Kreditverpflichtungen, sowie berufs-bedingte Aufwendungen (Werbungskosten) abgezogen werden. Die Zwischensumme daraus ergibt das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen”.
Vom diesem bereinigten Nettoeinkommen können zusätzlich etwaige Unterhaltskosten für geschiedene Ehepartner einschließlich der gemeinsamen Kinder abgezogen werden (für die Kinder nur aber dann, wenn diese polizeilich nicht in Ihrem Haushalt gemeldet sind).
Die Summe daraus ergibt den so genannten Selbstbehalt, welcher zurzeit 1.400 € pro Monat beträgt. Das bedeutet: wenn Ihnen nach Abzug der o. g. Kosten weniger als etwa 1.400 € monatlich zum Leben bleiben, muss dem Sozialamt nichts für die Pflege–Kosten dazu gezahlt werden.
Bleibt jedoch mehr übrig, müssen Familienangehörige zum Pflegeunterhalt etwas dabei steuern – und zwar die Hälfte aus der Differenz zwischen dem bereinigtem Nettoein-kommen und dem Selbstbehalt.
TIPP:
Wenn Sie zur Miete wohnen und die monatliche Warm-Miete mehr als 450 EUR beträgt, müssen die Sozialämter im Allgemeinen auch einen höheren Selbstbehalt akzeptieren.Für Wohneigentümer mit zu tragender Hypothek wird der Selbstbehalt jedoch bereits durch die Kreditverpflichtungen reduziert und kann deshalb zusätzlich nicht abgezogen werden für die Mitwirkungspflicht an den Pflege-Kosten.
Welche Kredite und Kreditausgaben können vom Nettoeinkommen abgezogen werden? Wie weit reduzieren sich die Zuzahlungen für die Pflege–Kosten?
Als vermindernd gelten alle privaten Verbraucherkredite, Bauspardarlehen und Bank- oder Versicherungshypotheken zum Kauf, zur Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie. Als relevante Ausgaben können nicht nur die Zinsbelastungen, sondern auch die Tilgungszahlungen angesetzt werden. Alle Kosten werden zu 100% angerechnet.
Müssen Familienangehörige eine Rechenschaft über ihr Einkommen abgeben?
Ja. Wenn die Eltern einen Anspruch auf Geldleistungen gegenüber dem Sozialamt haben, sind deren Kinder verpflichtet, das Einkommen und sämtliche Sparvermögen offen zu legen. Hierzu müssen der Behörde die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sowie der letzte Einkommensteuer-Bescheid vorgelegt werden.
Welche Sparverträge oder Vermögen dürfen Angehörige besitzen, ohne dass diese der Unterhaltspflicht für die Pflege–Kosten zugerechnet werden?
Die Sozialämter erlauben in aller Regel ein bestimmtes Mindestvermögen, welches je nach Kommune aber sehr unterschiedlich sein kann. Meistens liegt der erlaubte Betrag zwischen 20.000 und 30.000 Euro. Wer mehr Sparvermögen hat, muss es zum Pflege–Unterhalt solange einsetzen, bis es an das erlaubte Mindestvermögen grenzt.
Die Behörde darf ein Sparvermögen für die Pflege jedoch generell nicht anrechnen, wenn es zur eigenen Altersvorsorge über Lebens- oder Rentenversicherungen dient. Sie darf es auch dann nicht anrechnen, wenn die Auflösung eines Sparvertrages/einer Kapitalanlage mit finanziellen Verlusten verbunden wäre – oder aus anderen Gründen unwirtschaftlich ist.
Müssen Kinder gebenenfalls sogar die Immobilie / das Wohneigentum verkaufen?
Nein. Zumindest dann nicht, wenn der Angehörige selbst darin wohnt und dies der Hauptwohnsitz ist. Laut Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) darf ein Sozialamt die unterhaltspflichtigen Kinder nicht dazu zwingen, das Wohneigentum zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen, um die Pflege-Kosten der Eltern zu finanzieren. Jedoch darf das Sozialamt für das Wohnen im eigenen Haus einen geldwerten Vorteil ansetzen, der wie ein zusätzliches Einkommen hinzu gerechnet wird.
Dem entgegen gesetzt werden dürfen dann aber auch die Kosten für Grundsteuern, Hypothekenverpflichtungen, sowie für die Gebäudeversicherung.
Sollte jedoch ein Ferienhaus vorhanden sein oder eine sonstige nicht ständig bewohnte Immobilie, so tritt eine ganz andere Rechtslage ein: das Sozialamt kann in dem Fall verlangen, die Immobilie so gewinnbringend wie möglich zu vermieten. Die daraus resultierenden Einnahmen würden wiederum dem Selbstbehalt (siehe oben) hinzu gerechnet.
Ich habe Geschwister. Welche Regelungen gelten, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind?
In solchen Fällen muss jedes Kind seinen bestimmten Anteil für die Pflege-Kosten zahlen, welcher individuell auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse berechnet wird.
Falls einer der Geschwister seinen Zahlungen für die Pflege nicht nachkommt, wird das andere Kind jedoch nicht in die Pflicht genommen. Das bedeutet: den Anteil Ihrer zahlungspflichtigen Geschwister müssen Sie auf keinen Fall mit übernehmen
Bin ich auch für meine Schwiegereltern zum Unterhalt verpflichtet?
Primär nicht. Bei Ehepartnern mit nur einem Verdiener steht das bereinigte Nettoein-kommen jedoch zur Hälfte dem anderen Partner zu. Beträgt das Einkommen des Allein-verdieners also mehr als 2.800 €, muss er eine Zuzahlung auch für die Pflege-Kosten der Schwiegereltern leisten.
Können Eltern freiwillig auf die Unterhaltspflicht zu den Pflege-Kosten verzichten?
Zum Beispiel mit einem Privat-Vertrag, ähnlich einem Ehe-Vertrag?
Nein. Eine solche Vereinbarung würde der Gesetzgeber als sittenwidrig einstufen.
Denn sie würde an dem kratzen, was dem Staat in erster Linie billig und heilig ist:
Dem Finanzhaushalt der öffentlichen Hand. Sobald Ihr Einkommen also über dem Selbstbehalt (siehe oben) liegt, sind Sie als Familienangehöriger generell dazu
verpflichtet, mehr oder weniger hohe Zuzahlungen an den Pflege-Kosten zu leisten.
Denn sie würde an dem kratzen, was dem Staat in erster Linie billig und heilig ist:
Dem Finanzhaushalt der öffentlichen Hand. Sobald Ihr Einkommen also über dem Selbstbehalt (siehe oben) liegt, sind Sie als Familienangehöriger generell dazu
verpflichtet, mehr oder weniger hohe Zuzahlungen an den Pflege-Kosten zu leisten.
Können Eltern ihren Anspruch auf eine Pflege-Zuzahlung verwirken?
Ja. In manchen Fällen sind Kinder gegenüber den Eltern nicht verpflichtet, Zahlungen für Pflege-Kosten zu leisten oder für sonstige Unterhaltskosten aufzukommen.
Dies würde zum Beispiel dann greifen, wenn der betreffende Elternteil seine Familie früh verlassen hat und keinen oder nur einen geringen Unterhalt für die Kinder gezahlt hat.
Eltern, die ihre Kinder mißhandelt oder gar mißbraucht haben, verwirken den Unterhalts- anspruch für die Pflege- oder sonstige Kosten sogar für alle Zeiten (das zu vollem Recht).
5 Leserkommentare
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Sg Damen/Herren, die Ehefrau meines Freundes ist daheim sehr pflegebedürftig (erhalten kurzzeitige Hilfe vom ASB). Sollte die Frau in ein Pflegeheim müssen, was muß
der Ehemann zuzahlen? Wird nach Eigentum/Bargeld gefragt? Wenn der Ehemann z. B.
1.500 Euro zuzahlen müßte und kann es nicht aufbringen, was passiert dann?
Herzlichen Dank und Gruß, E. P., 13.4.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, dass eine selbstbewohnt Immobilie der Kinder nicht verkauft werden muss. Wie sieht die Sachlage aus, wenn diese Immobilie vom Pflegebedürftigen an sein Kind überschrieben wurde und die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist?
MfG E.H.
bei mir ist der selbe sachverhalt . was pasiert dann?
Meine demenzkranke in einem Pflegeheim lebende Schwiegermutter lebt in Deutschland, wir hingegen im Ausland. Kann meine Frau zu den Pflegekosten hinzugezogen werden? Wenn ja, gelten dann die deutschen Berechnungsgrundlagen oder die in unserem Land? Werden nur Einkommen u. Vermögen meiner Frau herangezogen oder unser gemeinsames Einkommen bzw. Vermögen? Kann mein persönliches, nur mir gehörendes Vermögen herangezogen werden?